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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) und Gebührensätze
der RAMERA Real Estate GmbH - Stand: 01.01.2022


Die in unseren Angeboten enthaltenen Angaben basieren auf uns erteilten Informationen. Wir übernehmen daher für die Vollständigkeit und Richtigkeit dieser Angaben eine Haftung, nur für den Fall vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verhaltens soweit ein solcher Haftungsausschluss im Rahmen der Rechtsordnung zulässig ist. Die nachgewiesenen Objekte sind oder werden auch anderen Kunden unserer Firma nachgewiesen. Sie können jederzeit an andere Interessenten verkauft, vermietet oder verpachtet werden.


Unsere Angebote und Mitteilungen sind nur für unseren Auftraggeber bestimmt. Sie sind daher vertraulich zu behandeln und dürfen Dritten, auch beratenden Personen, nicht zugänglich gemacht werden. Kommt infolge unbefugter Weitergabe ein Vertrag zustande, so ist unser Auftraggeber verpflichtet, uns Schadenersatz in Höhe der Provision zu zahlen, die im Erfolgsfalle angefallen wäre.
Ist dem Empfänger die durch uns nachgewiesene Gelegenheit zum Abschluss eines Vertrages bereits bekannt, so muss er uns diese Kenntnis unverzüglich unter Angabe des Zeitpunktes des Angebotes schriftlich mitteilen und auf Verlangen belegen. Der Auftraggeber ist entsprechend der vorstehenden Bestimmungen verpflichtet, andere auf die durch uns erworbenen Kenntnisse eines Objektes hinzuweisen, wenn ihm nachträglich ein Angebot über dieses Objekt zugeht.


Der Auftraggeber ist verpflichtet, bei Verhandlungen oder Besichtigungen mit dem Eigentümer/Vormieter auf das Angebot unserer Firma Bezug zu nehmen. Im Falle des Abschlusses eines Vertrages über ein von uns angebotenes Objekt ist der Auftraggeber verpflichtet, uns unverzüglich über den Abschluss des Vertrages und auch über die Vertragsbedingungen zu unterrichten.


Unser Provisionsanspruch entsteht und wird zur Zahlung fällig, sobald aufgrund unseres Nachweises oder unserer Vermittlung ein Vertrag zustande kommt. Dieser Provisionsanspruch entsteht auch, wenn der Vertrag zu Bedingungen abgeschlossen wird, die den von uns mit geteilten Bedingungen abweichen oder wenn der vom Auftraggeber angestrebte wirtschaftliche Erfolg durch einen Vertrag über ein anderes Objekt des von uns nachgewiesenen Vertragspartners erreicht wird. Schließlich auch, wenn und soweit im zeitlichen und wirtschaftlichen Zusammenhang mit einem ersten Vertrag vertragliche Erweiterungen und Ergänzungen zustande kommen. Provisionsanspruch entsteht z.B. auch bei Kauf statt Miete und umgekehrt. Erbbaurecht anstatt Kauf und umgekehrt, wie auch bei Erwerb im Wege der Zwangsversteigerung.


Gebührensätze
Die Provision für den Nachweis oder die Vermittlung beträgt bei Vermietung und Verpachtung 2,38-fache inkl. MwSt. des mtl. Miet- oder Pachtwertes, errechnet von der Nettomiete.


Die Provision für den Nachweis oder die Vermittlung eines Grundstücks-Kaufvertrages beträgt für den Verkäufer wie auch für den Käufer je 3,57% inkl. MwSt., der gesamten Leistungen des Käufers.


Bei Bestellung eines Erbbaurechtes oder bei Veräußerung eines bestehenden Erbbaurechtes beträgt die Provision sowohl für den Grundstückseigentümer oder Veräußerer des Erbbaurechtes als auch für den Erbbauberechtigten oder Erwerber des Erbbaurechtes je 3,57% inkl. MwSt., vom Grundstückswert.


Die Provision ist zahlbar nach Rechnungserteilung.
Der Makler darf auch beim Immobilienverkauf für den anderen Vertragsteil Provisionspflichtig tätig werden. Der Maklervertrag kann von beiden Seiten jederzeit ohne Einhaltung einer Frist in Textform gekündigt werden. Wir sind nicht ermächtigt, Zahlungen oder Leistungen für Ihren Vertragspartner aufgrund eines abzuschließenden Vertrages entgegenzunehmen.


Im Falle von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit unsererseits oder von Seiten unserer Vertreter oder Erfüllungsgehilfen haften wir nach den gesetzlichen Regeln; ebenso bei schuldhafter Verletzung von wesentlichen Vertragspflichten. Soweit keine vorsätzliche Vertragsverletzung vorliegt, ist unsere Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf.


Die Haftung wegen schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleiben unberührt.


Soweit vorstehend nicht ausdrücklich anders geregelt, ist unsere Haftung ausgeschlossen.
Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, so ist Erfüllungsort für sämtliche Ansprüche aus diesem Vertrag unser Geschäftssitz.


Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag unser Geschäftssitz. Dasselbe gilt, wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt sind.


Sollten einzelne Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Der Inhalt des Vertrages richtet sich insoweit nach den gesetzlichen Bestimmungen. Sollte eine entsprechende gesetzliche Bestimmung nicht zur Verfügung stehen oder zu einem untragbaren Ergebnis führen soll die unwirksame Bestimmung durch eine Bestimmung ersetzt werden, die die Parteien anstelle der unwirksamen Klausel vereinbaren und die, dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen möglichst nahekommt.